Harte Zeiten für Abmahnanwälte!
6. Februar 2010
Highlights, Nervig, Vermischtes
In der Zukunft könnten Abmahnungen wegen unberechtigter Musik- oder Filmdownloads bald der Vergangenheit angehören. Wenigstens wird dieses nicht mehr mit Serienbriefen geschehen, denn ein Urteil des Amtsgericht Frankfurt am Main, verwehrte einem Abmahnanwalt nun die Eintreibung fiktiver Anwaltsgebühren.
Durch eine Rechteverletzung entstand ein Schaden von 150 Euro, der auch vom Beklagten getragen werden musste. Die vom Anwalt aber festgesetzte fiktive Anwaltsgebühr konnte aber ohne genauen Nachweis über die Herkunft der Kosten nicht eingeklagt werden. Der Vergleichswert hätte 450 Euro betragen und somit wären es 300 Euro für die Kanzlei geworden.
Nicht das wir nun von allen Abmahnungen verschont werden aber mit diesem Urteil wird nun vielen Anwälten der Abmahnindustrie, die sich auf genau dieses Geschäftsmodell spezialisiert haben die Grundlage entzogen. Somit gehören dann hoffentlich auch bald Serienbrief Abmahnungen der Vergangenheit an und man konzentriert sich im Studium auch wieder auf das wichtigste. Denn das Recht sollte nur der bekommen der es auch hat.
Zum Thema Abmahnungen, hilfreiches aus unserer Fundgrube bei Youtube
Internetrecht Rostock
Zusammengefasst würde das anschließend bedeuten, dass eine Abmahnung aus Grund von unberechtigter Verwendung von Texten, Bildern oder Videos, die nur den Inhalt haben, man darf das nicht, nicht weiter mit Anwaltsgebühren von mehreren hundert Euro belegt werden können, da diese Kosten jetzt aufgeführt werden müssen. Für eine Urheberrechrsverletzung werden auch weiterhin berechtigte Kosten fällig aber die Fantasiegebühren der Anwälte werden auf ein vertretbares Maß gesenkt werden und das ist in jedem Fall ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Genauere Informationen zum Artikel bei Golem.de.
Wenn Ihnen eine Musik oder ein Film gefällt, dann sollten Sie diese oder diesen natürlich auch kaufen. Denn auch für den Fall, dass der Abmahnwahnsinn langsam an seine Grenzen stoßen wird, sollten Sie sich auch immer noch vor Augen halten, dass auch nur das produziert wird, was auch wirklich gekauft wurde und bei zu geringer Nachfrage gibt es dort auch keinen Nachschub mehr. Die Produzenten von Musik oder Filmen gehen dieser Beschäftigung nicht aus reinem Zeitvertreib nach. Uns freut es aber dennoch, dass sich hier ein Gericht über die Kostenzusammensetzung von Abmahnungen Gedanken gemacht hat und somit für Diskussionen in diesem Heiklen Thema sorgt. (mc)
CT zum Thema Abmahnungen

